Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einer Klage eines Jobcenters gegen einen Arbeitgeber wegen sittenwidriger Löhne vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes stattgegeben. Wie das Gericht meldet, hatte das Jobcenter Brandenburg Leistungen zur Grundsicherung für eine Arbeitnehmerin erbracht, die Pizzas auslieferte für pauschal monatlich 136 Euro bei einer Arbeitszeit von nach Bedarf 35 bis 40 Stunden pro Monat. Das LAG hat die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 20.04.2016, Az.: 15 Sa 2258/15).

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