Die Mutter eines Studenten darf sich nicht gegen den Willen anderer Mitglieder einer Studenten-Wohngemeinschaft dauerhaft in den Räumen der WG aufhalten. Deshalb dürfen Polizeibeamte das Hausrecht der Mitbewohner zwangsweise durchsetzen, wenn die Mutter auch nach vorheriger, polizeilicher Aufforderung die Räume der WG nicht freiwillig verlässt ( OLG Hamm, Urt. v. 22.01.2016, Az.: 11 U 67/15).

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