Der Rechtsstreit um die Mindestgröße für Piloten bei der Lufthansa ist beigelegt. Vor dem Bundesarbeitsgericht schloss die Klägerin am 18.02.2016 einen Vergleich mit der Lufthansa. Demnach zahlt Europas größte Fluggesellschaft 14.175 Euro an die junge Frau, die sich um eine Pilotenausbildung beworben und mehrere Tests bestanden hatte, letztlich aber dennoch eine Absage erhielt, weil sie mit knapp 1,62 Meter zu klein war (BAG, Az.: 8 AZR 638/14 und 8 AZR 770/14).
Streit um Mindestgröße von Piloten durch Vergleich beigelegt
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