Behandlungsleistungen von Privatkrankenhäusern können unabhängig von sozialversicherungsrechtlichen Zulassungen umsatzsteuerfrei sein. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23.10.2014 hervor. Die Steuerfreiheit ergebe sich aus dem Unionsrecht. Die Entscheidung hat laut BFH große Bedeutung für die Betreiber privater Krankenhäuser (Az.: V R 20/14).

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