Steuerberater dürfen Bescheinigungen über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausstellen. Dies teilt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, stelle die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.

Contact Form Powered By : XYZScripts.com