Steuerberater dürfen Bescheinigungen über die Einhaltung des Mindestlohngesetzes ausstellen. Dies teilt die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) mit. Da es sich um eine Nebenleistung zur Lohn- und Gehaltsbuchführung handele, stelle die Erstellung der Bescheinigung eine zulässige Rechtsdienstleistung dar.
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