Die Kanzlei Berck & Waldinger aus Naumburg hat für zwei Mandanten Klage gegen sie betreffende Zweitwohungssteuerbescheide beim VG Halle erhoben. Die Zweitwohnungssteuerbescheide waren offensichtlich rechtswidrig, da die Stadt Naumburg sie im Verfahren wohl auf entsprechenden Hinweis des Gerichts am 18.09.2014 nun aufhob. Der ursprüngliche Erlass der Bescheide ist insoweit nicht nachvollziehbar, als dass die Stadt Naumburg doch die Rechtsprechung des VG Halle zur Thematik kennen müssend sie erließ, obwohl ihr ebenso bekannt eine Entnahmestelle für Trinkwasser in zumutbarere Entfernung des betroffenen Bungalows der Kläger im Bereich „Blütengrund“ nicht existiert ( VG Halle, Az.: 2 A 88/14 HAL).
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