Die Stadt Düren muss Beamten, die noch im Jahr 2012 eine nach Lebensalter gestaffelte Besoldung erhalten haben, Schadensersatz zahlen. Nachdem der Europäische Gerichtshof im September 2011 ein vergleichbares Entgeltsystem für europarechtswidrig erklärt hatte, durfte die Stadt dieses Besoldungsrecht nicht mehr anwenden. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen mit 13 Urteilen vom 16.07.2015 entschieden.

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