Nachbarn eines Sportplatzes müssen es nicht hinnehmen, wenn mehr als ein Ball pro Woche auf ihr Grundstück fliegt. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden und einer Unterlassungsklage teilweise stattgegeben. Mehr als ein Ball pro Woche stelle eine wesentliche Beeinträchtigung des Eigentumsrechts des Nachbarn an seinem Grundstück dar, die er nicht dulden müsse (OLG Naumburg, Urteil vom 23.11.2015, Az.: 12 U 184/14).
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