Das Landgericht Berlin vertritt in einem Hinweisbeschluss vom 17.03.2016 die Auffassung, dass die Sperrfrist von zehn Jahren für eine Eigenbedarfskündigung des Vermieters bei einer Wohnung, die er nach der Umwandlung in Wohnungseigentum erworben hat, wegen der überragenden Bedeutung des Mieterschutzes auch dann gilt, wenn der Erwerb vor dem Inkrafttreten der Kündigungsschutzklausel-Verordnung vom 01.10.2013 lag (LG Berlin, Beschl. v. 17.03.2016, Az.: 67 O 30/16).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Witterungsbedingter Arbeitsausfall 20. November 2021
- Betriebsrisiko und Lockdown 4. November 2021
- Ablehnung Maskenpflicht Lehrer 4. November 2021
- Ordentliche Kündigung 6. März 2020
- Einblicksrecht des Betriebsrats in Bruttoentgeltlisten 21. Oktober 2019