Kosten eines Selbstständigen für Fahrten zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, sind mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig (BFH, Urt. v. 23.10.2014, Az.: III R 19/13).

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