Die Verurteilung des früheren thüringischen Innenministers wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme durch das Landgericht Meiningen ist im Schuldspruch rechtskräftig. Die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft wurden zurückgewiesen (BGH, Urt. v. 17.03.2015, Az.: 2 StR 281/14).
Schuldspruch gegen ehemaligen thüringischen Innenminister wegen Abgeordnetenbestechung und Vorteilsannahme rechtskräftig
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Strafrecht und getaggt als Abgeordnetenbestechung, Revisionen, Schuldspruch, Thüringer Innenminister, Vorteilsnahme. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.