An unübersichtlichen Stellen muss der Fahrer eines Traktors so langsam fahren, dass er sich mit einem entgegenkommenden Fahrzeug auch per Handzeichen verständigen kann. Fahren zwei sich begegnende Traktoren zu schnell und kommt es zur Kollision, ist eine Schadensteilung angemessen (LG Ansbach, Urt. v. 18.05.2015, Az.: 1 C 1559/13).
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