Weil ein Doppelbett zu laut war, wurde ein Möbelhaus dazu verpflichtet, an die Käufer 4.547 Euro zurückzuzahlen. Mehrere Versuche durch das Möbelhaus, die Geräuschursache zu beseitigen, seien ergebnislos verlaufen. Schließlich traten die Eheleute im September 2013 vom Kauf zurück. Das Möbelhaus habe sich aber geweigert, die Ware zurückzunehmen (LG Bonn, Urt. v. 24.03.2015).
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