Die Verwendung von Samples ohne Zustimmung des Tonträgerherstellers ist urheberrechtlich zulässig, wenn nur ein geringfügiger Eingriff in dessen Leistungsschutzrecht ohne erhebliche wirtschaftliche Nachteile vorliegt. In diesem Fall überwiege die künstlerische Entfaltungsfreiheit die Verwertungsinteressen des Tonträgerherstellers, ohne dass es auf die Nachspielbarkeit der übernommenen Sequenz ankomme. Das BVerfG streicht dabei heraus, dass der Einsatz von Samples gerade im Bereich des Hip-Hop stilprägend sei. Der Bundesgerichtshof muss nun in dem Streit um die Nutzung einer zwei Sekunden langen Rhythmussequenz aus der Tonspur des Musikstücks „Metall auf Metall“ der Band Kraftwerk in dem Titel „Nur mir“ neu entscheiden (BVerG, Urt. v. 31.05.2016, Az.: 1 BvR 1585/13).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Keine Abmahnung wegen Verletzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 23. November 2024
- DRK – Schwestern arbeitnehmerähnliche Beschäftigte 13. November 2024
- Entgeltfortzahlungsanpruch bei symptomloser SARS-CoV-2-Infektion und Quarantäneanordnung 10. November 2024
- Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen zur Ausbildung – Ausschlussfristen 7. November 2024
- Tarifliches Urlaubsgeld als Bestandteil der Urlaubsabgeltung 7. November 2024