Der Käufer eines Pkw kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn eine veränderte Fahrzeugidentifikationsnummer einen Diebstahlverdacht begründet und die behördliche Beschlagnahme des Fahrzeugs zum Zweck der Rückgabe an einen früheren Eigentümer rechtfertigt (OLG Hamm, Urt. v. 09.04.2015, Az.: 28 U 207/13, rechtskräftig).

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