Richter dürfen während eines Strafprozesses nicht ihr Handy bedienen – zumindest nicht für private Belange. Denn ein Richter müsse seine gesamte Aufmerksamkeit der Verhandlung widmen, begründete der BGH sein Urteil. Im zugrundeliegenden Fall hatte eine beisitzende Richterin in einem Frankfurter Strafprozess um eine Messerstecherei ihr Handy bedient, um ihre Kinderbetreuung zu organisieren, da die Verhandlung länger als veranschlagt dauerte. Sie habe nur zwei Kurzmitteilungen versandt, einen Anruf aber nicht entgegengenommen, hatte die Richterin erklärt (BGH, Urt. v. 17.06.2015, Az.: 2 StR 228/14).

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