Die vorsätzliche Herbeiführung eines Suizidversuchs stellt eine vorsätzliche Herbeiführung eines Unfallereignisses dar, so dass eine Übernahme der Behandlungskosten durch den Versicherer nicht stattfindet (OLG Hamm, Urt. v. 09.07.2014, Az.: 20 U 47/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com