Griechenland verstößt gegen das Recht der Europäischen Union, weil dort Ärzte 24 Stunden oder länger in Folge arbeiten können. Die formalen Höchstgrenzen und Ruhezeiten böten keinen ausreichenden Schutz der Arbeitnehmer (EuGH, Urt. v. 04.01.2016, Az.: C-180/14).
Regelung zu Arbeitszeiten für Ärzte in Griechenland unionsrechtswidrig
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