Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Es unterteilt sich in das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht.
Das Individualarbeitsrecht regelt das Recht des Arbeitsverhältnisses sowie das Arbeitsschutzrecht. Mittelpunkt ist hier der Arbeitnehmer als Einzelner.
Das Kollektivarbeitsrecht beinhaltet hingegen das Koalitionsrecht, das Tarifvertragsrecht das Arbeitskampfrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Mitbestimmungsrecht.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht ist sowohl die Wahrnehmung von Mandaten im Individualarbeitsrecht als auch Kollektivarbeitsrecht für uns selbstverständlich. Dabei ist in der Praxis die Vertretung der Interessen des Mandanten sowohl im Urteilsverfahren, als auch im Beschlussverfahren geläufig und gehört zum alltäglichen Tun.
Wir vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer, was wir für sehr sinnvoll halten, da wir so ein arbeitsrechtliches Problem immer von beiden Seiten aus betrachten können. Das verhilft in vielen Fällen schon zur außergerichtlichen Erledigung. In allen anderen Fällen erzielen wir meist schon in erster Instanz endgültige Ergebnisse. Darüber hinaus erforderliche Instanzen gestalten wir in der Regel erfolgreich für unsere Mandanten.
Ständige Weiterbildungen auch über das nach FAO erforderliche Maß sind selbstverständlich. Das Wahrnehmen der Interessen unserer Mandanten in Einigungsstellenverfahren gehört zu unserer anwaltlichen Erfahrung. Auch die Weiterbildung von Betriebsräten haben wir uns aufs Panier geschrieben, wobei hier das gesamte Gebiet der Rechte des Betriebsrats und der Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen den Betriebsparteien dazu gehört. Bestehende Betriebsvereinbarungen werden analysiert und ggf. angepasst oder notwendige, neue erarbeitet.
Arbeitnehmern helfen wir in allen Fragen des Arbeitsverhältnisses. Dabei erstreckt sich die Tätigkeit von der Prüfung von Arbeitsverträgen bis zu deren Kündigung. Tägliches Geschäft sind auch Abmahnungen, die Frage nach angemessener Bezahlung, die Reichweite des Weisungsrechts des Arbeitgebers, Fragen der Lohnabrechnung, Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers, Eingruppierung in Lohnsysteme wie z. B. den AVR, Fragen in Zusammenhang mit Urlaub, Urlaubsabgeltung, Erzielen einer Abfindung etc..
Aktuell gehört natürlich zu unserem Tätigkeitsfeld auch die Befassung mit den Auswirkungen der Corona – Regeln auf das Arbeitsrecht. Hier ist alles im Wandel begriffen und man tastet sich quasi an der Entwicklung der Pandemie sowohl in Sachen legislative Bewältigung als auch Rechtsprechung entlang.
Von immer größerer Bedeutung ist auch die Ausstrahlungswirkung der datenschutzrechtlichen Normen auf das Arbeitsrecht, zumal die einschlägigen Normen, wie vor allem die DSGVO und das BDSG, sehr hohe Anforderungen an die Arbeitgeber stellen und bei Verstößen teilweise erhebliche Sanktionen drohen.
Ansprechpartner: Rechtsanwalt Waldinger
Näheres auch unter “Interessante Entscheidungen” unter den Unterpunkten “Allgemein” und “Arbeitsrecht”.