Der Rechtsstreit um die Gewährung von Prozesskostenhilfe für die Klage einer vom sogenannten Abgasskandal betroffenen Autokäuferin gegen ein Autohaus und den Autohersteller geht in die nächste Runde. Das Oberlandesgericht Celle hat der Beschwerde der Käuferin gegen die ablehnende Entscheidung der Vorinstanz abgeholfen und die Sache zur erneuten Entscheidung dem Landgericht zurückgegeben. Dieses hat nunmehr zu prüfen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse der Kundin die Gewährung von Prozesskostenhilfe zulassen (OLG Celle, Beschl. v. 30.06.2016, Az.: 7 W 26/16).

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