Die Kabelnetzbetreiberin PrimaCom Berlin GmbH (Leipzig) darf nicht länger mit Preisen werben, in die nicht sämtliche im Leistungspaket zu entrichtende Entgelte einbezogen sind. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen am 25.01.2016 weiter mitteilt, hat das Gericht außerdem die Werbung mit herabgesetzten Preisen verboten, wenn Informationen über zusätzliche Entgelte nicht deutlich genug aufgeführt sind. Die Informationen seien in einem verborgenen und dem Preis nicht zuzuordnenden Fußnotentext versteckt gewesen (OLG Dresden, Urt. v. 12.01.2016, Az.: 14 U 1425/15).
Preiswerbung der PrimaCom Berlin GmbH rechtswidrig
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