Grundsätzlich ergibt sich für das Verbraucherinsolvenzverfahren bereits aus der gesetzlichen Regelung der §§ 305 I, 306 III InsO, dass ein Eigenantrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Voraussetzung für die Gewährung der Restschuldbefreiung ist (BGH, Beschl. v. 16.04.2015, Az.: IX ZB 93/12).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com