Ein ehemaliger Radarmechaniker der Bundeswehr hat im Streit um die Anerkennung eines Nierenkarzinoms als Schädigungsfolge nach dem Soldatenversorgungsgesetz einen Erfolg erzielt. Ein Nierenkarzinom wurde als als Wehrdienstschädigung angesehen, da es  hinreichend wahrscheinlich auf die Strahlenexposition des Radarmechanikers zurückzuführen sei (LSG München, Urt. v. 19.11.2014, Az.: L 15 VS 19/11, rechtskräftig).

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