Wer nach einem Unfall ein Ersatzfahrzeug mietet, muss begründen, weshalb er das Auto braucht. Dies hat das Amtsgericht Ansbach entschieden und die Klage einer Frau gegenüber der Kfz-Versicherung auf Zahlung der Kosten für einen Mietwagen abgewiesen. Die Klägerin war zwar die Eigentümerin des Unfallautos, genutzt hatte es aber tatsächlich ihr Mann. Weshalb sie selbst täglich auf das Auto angewiesen war, konnte sie nicht erklären. Das Urteil ist rechtskräftig, weil auch die Berufungsinstanz den Sachverhalt rechtlich wie das AG einschätzte (AG Ansbach, Az.: 2 C 1478/14).
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