Ein Mieter aus Köln, der aus Sorge um persönliche Daten keine Funk-Rauchmelder in seiner Wohnung dulden will, ist mit seiner Verfassungsklage gescheitert. Der Mann berufe sich letztlich nur darauf, dass die Geräte aus seiner Sicht manipuliert werden könnten, befanden die Karlsruher Richter. Mangels Aussicht auf Erfolg nahmen sie die Klage gar nicht erst zur Entscheidung an (BVerfG, Beschl. v. 08.12.2015, Az.: 1 BvR 2921/15).

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