Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf “einfachere” Verkehrsverstöße mit abstraktem Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden (OLG Hamm, Beschl. v. 17.09.2015, Az.: 1 RBs 138/15
Mehrere einfache Verkehrsverstöße können Fahrverbot rechtfertigen
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Allgemein, Strafrecht und getaggt als abstraktes Gefährdungspotential, einfache Verkehrsverstöße, Fahrverbot, Verkehrsteilnehmer. Fügen Sie den permalink zu Ihren Favoriten hinzu.