Das Bundesverfassungsgericht hat ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts aufgehoben, das die Kündigung eines wiederverheirateten Chefarztes in einem katholischen Krankenhaus für unwirksam erklärt hatte. Das BAG habe die Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts verkannt. Dabei bekräftigt das BVerfG seine Rechtsprechung, dass staatliche Gerichte vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nur eingeschränkt überprüfen können (BVerfG, Beschl. v. 22.10.2014, Az.: 2 BvR 661/12).
Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen nur eingeschränkt überprüfbar
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