Bleiben die Schleusentore des Nord-Ostsee-Kanals wegen eines Defekts geschlossen, so haben Lotsen gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keinen Anspruch auf Ersatz ihres Verdienstausfalls. Danach diene die Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Wartung und Unterhaltung des Nord-Ostsee-Kanals nur der Schifffahrt allgemein und löse keine Schadensersatzansprüche im Hinblick auf einzelne Lotsen aus (OLG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.11.2015, Az.: 11 U 156/14).
Kontakt
Rechtsanwalt Norbert Waldinger
Fischstraße 19a /
Ecke Lindenring
06618 Naumburg (Saale)
Telefon (nur anklicken und wir sind für Sie da!)
Telefax
03445 – 718818
Email
anwaelte@kanzlei-naumburg.de
*bis 2012
Bürozeiten
Montag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Dienstag
von 08.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Mittwoch
von 09.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Donnerstag
von 08.00 – 17.00 Uhr
Freitag
von 09.00 – 12.00 Uhr
oder nach Vereinbarung!
Neueste Beiträge
- Keine Abmahnung wegen Verletzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 23. November 2024
- DRK – Schwestern arbeitnehmerähnliche Beschäftigte 13. November 2024
- Entgeltfortzahlungsanpruch bei symptomloser SARS-CoV-2-Infektion und Quarantäneanordnung 10. November 2024
- Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen zur Ausbildung – Ausschlussfristen 7. November 2024
- Tarifliches Urlaubsgeld als Bestandteil der Urlaubsabgeltung 7. November 2024