Zur Erhöhung der Leistungsfähigkeit ist der Elternteil, welcher barunterhaltspflichtig ist, verpflichtet, die Kinderfreibeträge nach Maßgabe des § 32 Abs. 6 EStG in Verbindung mit § 31 Satz 1 und 6 EStG in Anspruch zu nehmen, soweit Kindergeld gemäß §1612 b Abs. 1 und 5 BGB nicht angerechnet wird.
Hinweis des 14. Zivilsenates des OLG Naumburg vom 25.07.2004 AZ 14 UF3/04 (nicht öffentlich zugänglich)