Das Landgericht Stuttgart hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erneut wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung eines Verbraucherimmobiliendarlehens verurteilt. Die Widerrufsbelehrung enthielt danach einen unnötigen Abschnitt, der gegen das Deutlichkeitsgebot verstieß und die Verbraucher verunsicherte (LG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2016, Az.: 21 O 319/15).
Landesbank Baden-Württemberg erneut zu Rückabwicklung eines Verbraucherimmobiliendarlehens verurteilt
von admin | Mai 30, 2016 | Allgemein, Bank- u. Kapitalmarktrecht