Das Landgericht Stuttgart hat die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) erneut wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung zur Rückabwicklung eines Verbraucherimmobiliendarlehens verurteilt. Die Widerrufsbelehrung enthielt danach einen unnötigen Abschnitt, der gegen das Deutlichkeitsgebot verstieß und die Verbraucher verunsicherte (LG Stuttgart, Urt. v. 20.05.2016, Az.: 21 O 319/15).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com