Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der Einsetzung der befruchteten Eizelle (sogenannter Embryonentransfer) und nicht erst mit ihrer erfolgreichen Einnistung (Nidation). Einer in diesem Zusammenhang erhobenen Kündigungsschutzklage einer Arbeitnehmerin wurde stattgegeben (BAG, Urt. v. 26.03.2015, Az.: 2 AZR 237/14).

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