Drei Bausparer aus Meschede, Herzogenrath und Essen sind mit ihren Klagen auf Feststellung des Fortbestehens der von ihnen jeweils mit einer in Münster ansässigen Bausparkasse abgeschlossenen Bausparverträge auch in zweiter Instanz gescheitert. Die Bausparkasse hatte die Bausparverträge gekündigt, weil die Bausparer auch zehn Jahre nach der Zuteilungsreife der Verträge keine Darlehen in Anspruch genommen hatten und für die angesparten Gelder weiterhin den jeweils vereinbarten Sparzins von 2,5% beziehungsweise 3% erhielten (OLG Hamm, Urt. v. 22.06.2016, Az.: 31 U 234/15, 31 U 271/15 und 31 U 278/15, nicht rechtskräftig).
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