Wird bei einem Arbeitnehmer, der wegen einer Tumorerkrankung länger als ein Jahr arbeitsunfähig krank war, ein sogenanntes betriebliches Eingliederungsmanagement nicht durchgeführt, kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung unwirksam sein. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 16.10.2015 unter Konkretisierung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entschieden (ArbG Berlin, Urt. v. 16.10.2015, Az.: 28 Ca 9065/15).

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