Gegen die gesetzliche Krankenkasse besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine Entfernung männlicher Körperbehaarung (sogenannter Hirsutismus) bei Frauen mittels Laserbehandlung. Denn bei der Laser-Epilation handele es sich um eine „neue“ Behandlungsmethode, deren Kosten nur zu übernehmen seien, wenn eine positive Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses vorliegt (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 18.02.2016, Az.: L 5 KR 226/15).
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