Einer Muslimin kann am Arbeitsplatz das Tragen eines Kopftuches verboten werden, um einer allgemeinen Betriebsregelung zur Wahrung religiöser und weltanschaulicher Neutralität Geltung zur verleihen. Dies geht aus den Schlussanträgen der Generalanwältin Juliane Kokott am Gerichtshof der Europäischen Union vom 31.05.2016 hervor (Az.: C-157/15).

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