Das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt hat das sachsen-anhaltinische Kinderförderungsgesetz am 20.10.2015 teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwar sei es nicht zu beanstanden, dass nun die Landkreise und nicht mehr die Städte und Gemeinden für die Kinderbetreuung zuständig seien. Allerdings müsse der Gesetzgeber die Finanzierungsregelungen nachbessern, so das LVerfG (LVerfG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 20.10.2015, Az.: LVG 2/14).

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