Ihre strikte Weigerung, den Rundfunkbeitrag zu entrichten, hat eine 46-Jährige ins Gefängnis gebracht. Sie sei am 04.02.2016 verhaftet und ins Frauengefängnis nach Chemnitz gebracht worden, sagte eine Sprecherin der Polizeiinspektion Bad Salzungen (Thüringen) am 04.04.2016 auf Anfrage und bestätigte damit Medienberichte. Zuerst hatte die “Welt am Sonntag” berichtet, die vom ersten Fall dieser Art in Deutschland sprach.

Anmerkung: Ein vorsichtig gesagt nur schwer nachvollziehbarer Eingriff in elementare Grundrechte einer Bürgerin dieses Staates auf Basis einer kritisch zu betrachtenden Gesetzeslage und Rechtsprechung des BVerwGs, insbesondere wenn man bedenkt, dass es für die öffentlich – rechtlichen Medien genauso wie vom privaten Pay-TV schon längst praktiziert, leicht möglich wäre, Fernsehen etc.  gegen Bezahlung anzubieten. Damit könnte man den Zwang zur Bezahlung von Medien, die ein Bürger gar nicht nutzen möchte und auch nicht nutzt, locker umgehen; offensichtlich ist dies aber nicht gewünscht. Man fragt sich, warum?

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