Einem in einem WEG-Verfahren erwirkten Titel auf Rückbau gegen einen Wohnungseigentümer steht ein Vollstreckungshindernis entgegen, wenn während des Verfahrens ein Dritter Miteigentümer des betreffenden Wohnungseigentums wird und gegen diesen kein Vollstreckungstitel erwirkt ist (LG Itzehoe, Urt. v. 17.10.2014 – 11 T 44/14).

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