Soweit die eingesetzten Pflegekräfte nicht über die in dem Pflegevertrag vorausgesetzte Qualifikation verfügen, entfällt jeglicher Anspruch auf Vergütung. Dies gilt unabhängig davon, ob die Leistungen im Übrigen ordnungsgemäß erbracht wurden (BGH, Urt. v. 08.10.2015, Az.: III ZR 93/15).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com