Rechtsanwälte müssen in Zivilprozessen vor den Amtsgerichten keine Robe tragen. Das Münchner Oberlandesgericht hat am 26.11.2015 betont, dass ein Augsburger Amtsrichter vor einem Jahr eine Verhandlungsführung nicht hätte ablehnen dürfen, weil einer der Anwälte keine Robe dabei hatte. „Das war nicht in Ordnung, das war rechtswidrig“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. Eine Entscheidung musste das Gericht nicht treffen, denn der klagende Anwalt zog seine Klage auf Schadenersatz zurück, nachdem Steiner die Auffassung des Senats zu Protokoll gegeben hatte. Das Geld sei zweitrangig, meinte der Kläger (OLG München, Protokoll v. 26.11.2015 .
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