Wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt, kann vom Staat mangels eines rechtswidrigen Angriffes keine Opferentschädigung verlangen (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.01.2015, Az.: L 4 VG 5/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com