Wer einen Polizisten während einer erkennungsdienstlichen Behandlung beißt und dann durch eine Reflexhandlung des Polizisten zu Schaden kommt, kann vom Staat mangels eines rechtswidrigen Angriffes keine Opferentschädigung verlangen (LSG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 09.01.2015, Az.: L 4 VG 5/14).
Keine Opferentschädigung für Verletzung durch Reflexverhalten nach Biss eines Polizisten
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