Der Besuch einer primär der Verbesserung der allgemeinen Fähigkeiten dienenden berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme durch ein volljähriges Kind ist nicht mit der allgemeinen Schulausbildung gleichzusetzen. Er begründet daher keine gesteigerte Erwerbspflicht der Eltern, um Kindesunterhalt leisten zu können (OLG Hamm, Beschl. v. 03.12.2014, Az.: 2 WF 144/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com