Einer Arbeitnehmerin kann nicht fristlos gekündigt werden, wenn sie in den Arbeitspausen bei einer kostenpflichtigen Gewinnspielhotline anruft und die dafür entstandenen Kosten nicht als von ihr verursacht deklariert. Dies gilt jedenfalls dann, wenn der Umfang der privaten Telefonnutzung nicht betrieblich geregelt ist (LAG Düsseldorf, Urt. v. 16.09.2015, Az.: 12 Sa 630/15).
Keine fristlose Kündigung wegen Anrufs bei Gewinnspiel-Hotline
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