Ein eigenmächtiger Antritt von zwei unbezahlten Urlaubstagen rechtfertigt bei einem ohnehin freigestellten langjährigen Betriebsratsvorsitzenden nicht in jedem Fall eine fristlose Kündigung (ArbG Düsseldorf, Urt. v. 10.03.2016, Az.: 10 BV 253/15).

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