Ein während eines anhängigen Scheidungsverfahrens durch das Familiengericht eingeleitetes Kindschaftsverfahren kann nicht von Amts wegen, sondern nur auf Antrag eines Ehegatten in den Scheidungsverbund einbezogen werden (OLG Dresden, Beschl. v. 05.06.2014, Az.: 20 WF 439/14).

Contact Form Powered By : XYZScripts.com