Der tarifvertragliche Ausschluss von Altersteilzeitarbeitnehmern im Blockmodell von tariflichen Vergütungsänderungen, die in der Freistellungsphase wirksam werden, stellt weder eine rechtswidrige Diskriminierung wegen der Teilzeitarbeit i.S.d. § 4 I TzBfG dar noch verletzt er den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 I GG (BAG, Urteil vom 19.01.2016, 9 AZR 564/14).
Keine Diskriminierung von Altersteilzeitarbeitnehmern durch Ausschluss von tariflichen Vergütungsänderungen in der Freistellungsphase
von admin | Jun 20, 2016 | Allgemein, Arbeitsrecht