Ein früherer Verkaufsleiter eines Unternehmens der Automobilindustrie ist mit seinem Einwand der Altersdiskriminierung gegen die Vereinbarung einer Befristung seines Arbeitsverhältnisses auf die Vollendung des 60. Lebensjahres im Rahmen eines Konzepts “60+” für Führungskräfte auch vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert. Dem Kläger sei durch das Angebot “60+” der Beklagten lediglich eine zusätzliche Möglichkeit eröffnet worden, über die er frei habe entscheiden können, so das Gericht (BAG, Urt. v. 17.03.2016, Az.: 8 AZR 677/14).
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