Wer im Home-Office für seinen Arbeitgeber arbeitet, kann einen nach § 8 Abs. 2 SGB VII versicherten Weg von der Arbeitsstätte oder zu der Arbeitsstätte nicht zurücklegen.Wer mit Arbeitsplatz im Home-Office sein Kind vor Beginn der Arbeitstätigkeit zum Kindergarten verbringt, steht auf diesem Weg nicht unter Unfallversicherungsschutz gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2a SGB VII (SG Hannover, Urt. v. 17.12.2015,Az.: S 22 U 1/5).

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