Das Ausscheiden eines Mitgesellschafters aus einer GbR gegen Abfindung in Form eines Teilbetriebs löst keinen Veräußerungsgewinn aus. Auch in einem solchen Fall ist von einer begünstigten Realteilung auszugehen (FG Münster, Urt. v. 29.01.2015, Az.: 12 K 3033/14 F). Die Revision zum Bundesfinanzhof wurde zugelassen.
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