Eine Klinik haftet nicht für den Sturz einer Patientin bei einem Toilettengang, wenn die Patientin die Toilette alleine und ohne mögliche Hilfestellungen des Pflegepersonals aufsucht (OLG Hamm, Urt. v. 02.12.2014, Az.: 26 U 13/14).
Kein Schmerzensgeld nach Sturz auf Toilette eines Krankenhauses
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